Die theoretische Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen und erfolgt anhand von Fragen. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, besteht über Kopfhörer die Möglichkeit der Audio-Unterstützung in deutscher Sprache. Bei Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosen-Dolmetscher zugelassen.
Die Prüfung kann auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden:
- Englisch* |
- Französisch |
- Griechisch |
- Italienisch |
- Polnisch |
- Portugiesisch |
- Rumänisch |
- Russisch* |
- Kroatisch |
- Spanisch |
- Türkisch.* - Arabisch (seit 01.10.16) |
Für alle Fremdsprachen gibt es natürlich auch die Fragebögen auf der jeweiligen Sprache
*Lernbuch auf all diesen Fremdsprachen bei uns erhältlich.
Fragebögen auf allen 12 Fremdsprachen bei uns erhältlich.
Die theoretische Prüfung entfällt bei der Erweiterung
Auszüge aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zur Theoretischen Prüfung
Stand: Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2009 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 28.01.2009, Verkehrsblatt 2009 S. 129 ff.)
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