Führerschein mit 17
Seit Oktober 2005 können Jugendliche in NRW bereits mit 17 die Führerscheinprüfung ablegen.
Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Die können die frisch gebackenen Autofahrer dann am 18. Geburtstag gegen
einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen.
bis dahin gilt jedoch:
- Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als
Begleitperson mitfahren.
- Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg
besitzen.
- Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!)
Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
- Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
- Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls aktiv in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
- Wo die Begleitperson im Fahrzeug sitzen muss, ist deshalb auch nirgends vorgeschrieben. Sie darf also durchaus auch auf der Rückbank Platz nehmen. Nur schlafen sollte sie nicht.
- Weil die Prüfungsbescheinigung kein Lichtbild enthält, muss der Fahrer ein gültiges Ausweisdokument mitführen (typischerweise den Personalausweis).
Missachtung der Fahrerlaubnis
Wenn ein junger Fahranfänger die Auflagen für "begleitetes Fahren" missachtet, wird seine Fahrerlaubnis widerrufen. Außerdem muss er mit einem Bußgeld rechnen, eine Verlängerung der Probezeit und die
Auflage, vor dem Neuerwerb des
Führerscheins ein Aufbauseminar zu machen.